Glossar Claim Management

Recherchieren Sie hier typische Begriffe aus dem Claim Management.

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Alliance Contracting

Beim Alliance Contracting handelt es sich um eine aus Australien kommende Variante des Partnering-Modells in der Gestaltung des Bauvertrags. Sie soll zur Vermeidung von Claims und damit zur Senkung von Kosten für das Claim Management führen. Hierbei wird in der Regel zunächst eine Cost-Plus-Fee-Vergütung mit einem Bonus-Malus-Vergütungselement kombiniert. So partizipieren beide Parteien finanziell an einer erfolgreichen Projektdurchführung und werden darüber hinaus zur Kooperation angehalten. Dazu tritt prägend ein vertraglich festgeschriebener Verzicht auf die gerichtliche Entscheidung von Streitigkeiten bzw. überhaupt auf eine Streitentscheidung durch Dritte. Sämtliche Entscheidungen, auch über Streitigkeiten und Claims, sind abschließend durch das gemeinsame Alliance Board bzw. subsidiär durch das Integrated Development Team zu treffen. Dabei wird oft Einstimmigkeit vereinbart. Siehe auch Partnering Vertrag.

Links: IUS-ESTATE, Rechtsberatung für Bau und Anlagenbau

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Anti Claim Management

Das Anti Claim Management ist eine Spielart des herkömmlichen Claim Managements. Es umfasst in der Regel das eher passive Claim Management auf der Auftraggeberseite mit vorrangigem Ziel, Claims des Lieferanten vorzubeugen und solche abzuwehren. Das Stellen oder Durchsetzen von Eigenclaims tritt dabei nicht in den Vordergrund.

Links: CARNEADES Claim Management

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Change Order

Die Change Order stellt eine einvernehmliche Vertragsänderung dar. Im Gegensatz zum Claim sind sich die Vertragsparteien hierbei über die Folgen einer Projektänderung (z.B. Auswirkung auf Kosten und Termine) einig. Die Change Order unterfällt dem Äderungsmanagement und nicht dem Claim Management.

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Claim

Claim ist ein Anspruch (Forderung) des Anspruchsinhabers gegen einen Dritten, überwiegend im Bau und Anlagenbau. Beispiel: Vertragsstrafenforderung des AG wegen Terminverzug des AN. Darüberhinaus: Claim ist ein Anspruch, der aus einem streitigem Sachverhalt resultiert und auf einer Vertragsstörung beruht. Ansprüche, über die zwischen den Vertragsparteien Einigkeit besteht, unterfallen in der Regel einer Change Order (Änderungsmanagement). Die Bearbeitung von Claims erfolgt im Claim Management.

Links: ACADIUS Seminar Claimmanagement

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Claimabwehr

Claimabwehr bezeichnet aus der Sicht des Claimempfängers zusammenfassend alle erforderlichen Maßnahmen im Claim Management, um zu verhindern, dass ein gestellter Fremdclaim durchgesetzt werden kann.

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Claim Management

Claim Management ist das geplante und kontrollierte Voraussehen, Beobachten, Feststellen, Dokumentieren und Geltendmachen oder Abwehren von nicht ursprünglich zwischen den Parteien geregelten Ansprüchen, die sich erst aus Abweichungen des tatsächlichen vom geplanten Vertragsverlauf ergeben.

Links: CARNEADES Claim Management

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Claimmanager

Der Claimmanager ist der projekt- oder unternehmensintern Verantwortliche für das Claim Management.

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Claimstrategie

Über die unternehmensintern festzulegende Claimstrategie wird der grundsätzliche Umgang mit Claims im Unternehmen festgelegt. Dabei kommen die Varianten aggressives / aktives / passives / defensives Claim Management in Betracht.

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Eigenclaim

Als Eigenclaim wird im Claim Management der eigene Anspruch gegen einen Dritten bezeichnet. Ein typischer Eigenclaim des AG ist der Anspruch auf Vertragsstrafe gegenüber dem AN wegen eines Terminverzugs. Ziel ist es, den Eigenclaim erfolgreich durchzusetzen.

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Fremdclaim

Als Fremdclaim wird im Claim Management der Anspruch eines Dritten an einen selbst bezeichnet. Ein typischer Fremdclaim gegenüber dem AG ist der Anspruch des AN auf Schadensersatz wegen einer Behinderung. Ziel ist es, den Fremdclaim erfolgreich abzuwehren.

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Nachtrag

Der Begriff Nachtrag wird sinnverwandt mit dem Begriff Claim verwendet. Er bezeichnet im Claim Management jedoch in der Regel einen Claim des Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber. Wird auch als Nachforderung bezeichnet.

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Nachtragsmanagement

Sinnverwandter Begriff zum Claim Management. Wird auch als Nachforderungsmanagement bezeichnet. Siehe auch Claim und Nachtrag.

Links: CARNEADES Claim Management

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Partnering-Vertrag

Beim Partnering-Vertrag handelt es sich um einen Bauvertragstyp, der zu einer Kostensenkung im Claim Management durch Streitvermeidung führen soll. Die Vertragsparteien bemühen sich dabei über vertragliche Kooperationselemente um eine partnerschaftliche Durchführung eines Bauvorhabens zur Vermeidung von Claims. Partnering-Elemente sind zum Beispiel teambildende Partnering-Workshops, gemeinsame Projektleitungsgremien, Anwendung von Streitvermeidungs- und Problemlösungsmethoden, Vergütung auf Cost-Plus-Fee-Basis. Prägend ist, dass die Partnering-Elemente im Vertrag nicht verpflichtend ausgestaltet sind, sondern in der Regel nur als anzustrebendes Ziel festgehalten werden. Siehe auch Alliance Contracting.

Links: IUS-ESTATE, Rechtsberatung für Bau und Anlagenbau

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Streitentscheidungsmodell

Im Claim Management herrscht begriffsnotwendig Streit zwischen den Parteien, der entschieden werden muss, wenn die Parteien sich, auch gegebenenfalls im Rahmen einer Mediation, nicht einigen können. Es sind folgende Streitentscheidungsmodelle denkbar: projektinternes Gremium (ADR, Alternativ Dispute Resolution), Schiedsgutachten, Schiedsgericht, ordentliche Gerichtsbarkeit.

Links: Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS)

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Vertragsstrafe

Die Vertragsstrafe stellt einen Geldbetrag dar, den ein Schuldner laut einer vertraglichen Vereinbarung als Strafe zahlen muss, wenn er die geschuldete Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbringt. Im Claim Management wird die Vertragsstrafe in der Regel für den Fall des schuldhaften Überschreitens eines Vertragstermins vereinbart.

Links: Regelung der Vertragsstrafe im BGB

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Verzug

Beim Verzug des Schuldners verzögert dieser die fällige Leistung schuldhaft. Hält zum Beispiel ein Auftragnehmer einen vertraglich vereinbarten Endtermin schuldhaft nicht ein, befindet er sich in Verzug, soweit keine Mahnung erforderlich war. Verzüge spielen im Claim Management eine erhebliche Rolle, insbesondere im Zusammenwirken mit vertraglich vereinbarten Vertragsstrafen.

Links: Regelung des Schuldnerverzugs im BGB

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